Häufig gestellte Fragen zur Dichtigkeitsprüfung

Kann man durch eine Kamerainspektion die Dichtheit nachweisen?


 

 

Welche Arbeiten müssen erledigt werden und wer hilft dabei?

Die Arbeiten in bzw. an Grundstücksentwässerungsanlagen sind sehr vielfältig. Dies liegt häufig darin begründet, dass die Abwasseranlagen unzugänglich im Kellerboden oder sogar unter der Bodenplatte verlegt wurden.

Vor einigen Jahren wurde die Ansicht vertreten, dass man nie etwas an den Abwasseranlagen auf dem Grundstück zu tun hat und daher diese Anlagen auch "unsichtbar" eingebaut werden können.

Die Hauseigentümer, die die Grundstücksentwässerungsanlagen so eingebaut haben, dass man notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten einfacher ausführen kann, können sich nun das Geld für seinerzeitige zusätzliche Revisionsöffnungen und Schächte anrechnen. Sie sparen nun Aufwand, Zeit und damit Kosten ein.

Diese Arbeitsschritte sind notwendig:

  • Bestandsaufnahme der bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage
  • Dichtheitsprüfung und Erfassung des baulichen Zustandes der GE-Anlage
  • Erarbeiten eines Sanierungskonzeptes
  • Instandsetzung der Grundstücksentwässerungsanlage

 

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Welche Leitungen muss ich prüfen lassen?

Alle erdverlegten Leitungen (Hausanschluss- und Grundleitung) auf dem Grundstück, die zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser vorhanden sind, müssen auf Dichtigkeit geprüft werden.

Die Hausanschlussleitung, das heißt der Kanal zwischen der Grundstücksgrenze und Haus. Die Grundleitung, das heißt die Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamenten verlegt ist.

Aber der Kanal, der zwischen Hauptkanal und Grundstücksgrenze liegt, die Kanalgrundstücksanschlussleitung, liegt in der Verantwortung des Kanalnetzbetreibers.

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Warum müssen Grundstücksentwässerungen dicht sein?

Undichte Abwassersysteme auf Grundstücken können zum Austritt von Abwasser führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann. Tritt dieser Tatbestand ein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Straftatbestand nach § 324 des Strafgesetzbuchs ("Unbefugte Gewässerverunreinigung") erfüllt.

Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt außerdem häufig Grundwasser ins öffentliche Schmutzwassernetz ein. Dieses "Fremdwasser" führt zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzen und Kläranlagen und sorgt dafür, dass öffentliche Kläranlagen mit schlechterem Wirkungsgrad arbeiten. Fremdwasser belastet den Gebührenzahler zudem mit erheblichen Kosten.

Bei einer Gesamtlänge der Anschlussleitungen in Deutschland von rd. 1.400.000 km (ohne Grundleitungen), liegt das vermutete Schadenspotential nach Ansicht der Fachleute zwischen 80 und 90 %.

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Bis wann muss meine bestehende Grundstücksentwässerung inspiziert sein?

Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt im § 18b, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben sind.

In der DIN 1986-30 wird gefordert, dass jede Grundstücksentwässerungsleitung in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31.12.2015 einer Zustandsuntersuchung durch eine Kamerainspektion zu unterziehen ist, wenn es sich nur um häusliches Abwasser handelt. Wird auch gewerbliches oder industrielles Abwasser abgeleitet, muss bis spätestens zum 31.12.2004 eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.

In Wasserschutzgebieten ist bis spätestens bis Feb. 2008 der Nachweis einer bestandenen Dichtigkeitsprüfung vorzulegen.

In Nordrhein-Westfalen sind zusätzlich Vorgaben der Landesbauordnung zu berücksichtigen (§ 45 LBO). Im Übrigen können Städte und Gemeinden in ihren Abwassersatzungen auch kürzere Prüffristen und Prüftermine für Grundstücksentwässerungsanlagen festlegen.

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Was gilt als dichtes Abwassersystem?

Für häusliches Abwasser gilt nach DIN 1986-30 der Nachweis einer optischen Untersuchung mittels Kamerainspektion. Die physikalische Dichtheit einer Leitung ist nur mittels Wasser- oder Luftprüfung nachweisbar.

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Welche Rolle spielt der Revisionsschacht?

Ein Revisionsschacht (Kontrollschacht) auf dem Grundstück erleichtert Reinigungs-, Inspektions- und Sanierungsmaßnahmen erheblich und reduziert die dabei anfallenden Kosten.

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Wann sollte die Dichtheitsprüfung durchgeführt sein?

Es ist sicher vernünftig, wenn man nicht bis zum Ablauf der vorgenannten Frist wartet. Es besteht eventuell das Risiko, dass Sie vor Fristablauf auch noch eine Sanierung und eine erneute Prüfung am sanierten Bauwerk durchführen lassen müssen. Da kurz vor Ablauf der Frist viele betroffene Grundstückseigentümer das gleiche Problem haben werden, ist damit zu rechnen, dass die Kapazitäten von Fachfirmen sehr begrenzt sein werden und in der Folge die Preise steigen.

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Wirtschaftlich vernünftig ist es, wenn sich mehrere Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung entschlossen haben und diese Leistungen zusammen zu günstigen Tarifen einzukaufen. Bei der Abwicklung solcher "Einkaufsgemeinschaften" können und sollten sich die Grundstückseigentümer durch den Abwasserentsorgungsbetrieb und ggf. ein qualifiziertes Ingenieurbüro helfen lassen, das nicht nur die Durchführung der Dichtheitsprüfung übernimmt, sondern auch die Planungen und Ausschreibungen der Sanierungsarbeiten durchführt und die Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen kontrolliert.

 

Was geschieht, wenn der Dichtheitsnachweis nicht termingerecht erbracht wird?

Wird die Frist nicht eingehalten oder kann sie z. B. aufgrund von Terminengpässen nicht eingehalten werden, sollte der zuständigen Behörde unbedingt eine Mitteilung gemacht werden. So können rechtliche Konsequenzen ggf. vermieden werden.

Zunächst werden Erinnerungs- oder Mahnschreiben an Grundstückseigentümer versandt werden.

Die rechtlichen Konsequenzen ergeben sich vornehmlich aus der örtlichen Satzung, nach der die Entwässerungsanlage so zu betreiben und instand zuhalten ist, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Das kann unter Umständen Zwangsmaßnahmen (Ersatzvornahme, Zwangsgeld etc.) oder Bußgeld bedeuten.

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Kann man durch eine Kamerainspektion die Dichtheit nachweisen?

Mit einer Kamera-Inspektion kann kein gesicherter Dichtheitsnachweis geführt werden. Es zeigt sich in der Praxis, dass optisch einwandfreie Leitungen sehr häufig bei einer Wasserdichtheitsprüfung "durchfallen". DIN 1986-30 lässt aber die Kamerauntersuchung als Dichtheitsnachweis "im Sinne dieser Norm" für Leitungen zu, in denen ausschließlich häusliches Abwasser abgeleitet wird.

Nur durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft lässt sich die physikalische Dichtheit einer Leitung sicher nachweisen. Bei der Suche nach der Ursache einer Undichtheit und als Grundlage für die Erarbeitung eines Sanierungsvorschlages sind Kamerainspektionen auf jeden Fall notwendig.

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Was ist, wenn ich kein Geld habe, um eine Prüfung durchführen zu können?

Prinzipiell gilt: Eigentum verpflichtet! Jeder hat dafür zu sorgen, dass sein Eigentum in Ordnung ist und bleibt. Jeder ist selbst dafür verantwortlich.

Hilfen oder Förderungen seitens der Kommune oder des Landes sind nicht vorgesehen.

Wichtiger Tipp: Preise durch Sammelaufträge günstiger gestalten, Bausparverträge nutzen, mit dem eigenen Kreditinstitut über Möglichkeiten einer Finanzierung sprechen.

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Was kosten Inspektion und Dichtheitsprüfung?

Dies lässt sich nur ungenau pauschal beantworten, denn die Kosten hängen sehr stark von den Einzelfallumständen (Umfang des Leitungsnetzes, Zugänglichkeit der Schächte und Leitungen) ab. Grundsätzlich gilt, dass die Zusammenarbeit mit mehreren betroffenen Grundstückseigentümern ein sehr gutes Mittel ist, um die Kosten auf das unvermeidbare Maß zu senken. Die notwendigen Arbeiten für einzelne Grundstücke anzufordern, wird durchweg zu teuer. Organisieren Sie "Einkaufsgemeinschaften" (falls Ihre Kommune das Thema nicht organisiert) und handeln sie mit Dienstleistungsunternehmen günstige Tarife aus. Das gilt in diesem Zusammenhang auch für Beratungs-, Sanierungs- und Baudienstleistungen!

Bei einfachen Entwässerungsanlagen entstehen Kosten für eine Wasser-Dichtheitsprüfung in Höhe von ca. 200 - 300 €, eine Kamerabefahrung etwa ebensoviel.

Besondere Maßnahmen wie Ortung des Leitungsverlaufs, Reinigung der Leitungen, Aufgraben der Leitung usw. sind zusätzlich zu vergüten.

Hierin ist nicht enthalten der Aufwand für Koordinierung, Beratung, Bauaufsicht und Abrechnung, der in der Regel von einem Ingenieur zu erbringen ist.

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Wer kann den Grundstückseigentümer gut beraten?

Der erste Ansprechpartner ist immer Ihre Gemeinde, genauer gesagt der für die Grundstücksentwässerung zuständige Sachbearbeiter. In den meisten Kommunen steht eine Liste mit Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung, an die man sich für alle Arbeiten an Grundstücksentwässerungs-Anlagen wenden kann.

Favorisiert sollte man sich an ein qualifiziertes Ingenieurbüro wenden, wenn man eine neutrale und unabhängige Beratung wünscht. Dies gilt insbesondere für die Arbeiten der Sanierung undichter Leitungen und Schächte. Verhandelt man nur mit einem bauausführenden Unternehmen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass man nur ein Verfahren angeboten bekommt, obwohl eine Vielzahl (auch günstigere) Sanierungsverfahren zur Verfügung stehen.

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Müssen Schächte, Reinigungsöffnungen etc. ebenfalls geprüft werden?

Ja, es sind alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl natürlich die Leitungen, als auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc.

Die Anlage ist vom Übergabepunkt zwischen öffentlichem und privatem Bereich (i. d. R. 1 Meter hinter der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück oder, wenn ein Schacht vorhanden ist, ab und inklusive dem Schacht) bis zum Haus zu prüfen. Es sind alle im Erdreich liegenden Bestandteile der Entwässerungsanlage zu prüfen. Die Leitungen im Haus sind ausgenommen.

Auch bei Schächten etc. reicht eine optische Inspektion mit Dokumentation aus.

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Muss meine Hauskläranlage/Abwassersammelgrube auch geprüft werden?

Ja, auch wenn Ihre Anlage nach Entleerung regelmäßig einer grundlegenden Inspektion unterzogen wird, muss sie dennoch "speziell" von einer Fachfirma auf Dichtheit geprüft werden. Es gelten genau dieselben Vorschriften.

Die Dichtheitsprüfung sollte im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Leerung erfolgen. Es ist aber auch zulässig, die Anlage "außer der Reihe" (innerhalb von max. 3 Monaten) zu leeren, dann eine Prüfung durchzuführen, und anschließend den Klärschlamm wieder in die Anlage zu füllen.

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Sind auch Regenwasseranlagen zu prüfen?

Nein, Regenwasseranlagen sind vollkommen ausgenommen.

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Wie kann ich eine optische Inspektion / Dichtheitsprüfung durchführen, wenn ich keinen Kontrollschacht/keine Reinigungsöffnungen/sonstiges (oder Dauersystem) habe?

Sie sollten Entwässerungsanlagen kritisch auf Zugänglichkeit prüfen, ggf. mit dem Fachunternehmen gemeinsam. Evtl. Reinigungsöffnungen/Kontrollrohre oder sonstige Zugänge auf dem Grundstück / im Keller suchen?

Grundsätzlich müsste jeder Grundstückseigentümer mindestens ein Kontrollrohr haben (evtl. auch vor der Grundstücksgrenze im öffentlichen Bereich), wo es auch im Dauer-System möglich ist, sowohl einen Spülschlauch als auch eine Kamera hinein zuschieben. Ggf. kommt man vom öffentlichen Bereich in die Privatkanäle hinein (teuere Variante).

Wenn keine andere Möglichkeit gegeben ist, muss ein Kontrollschacht gesetzt werden.

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Wer darf prüfen, wer darf sanieren?

Laut DIN 1986-30 und -analog dazu- den Satzungen vieler Städte und Gemeinden sind Sanierungsarbeiten "durch einen Fachbetrieb" durchzuführen.

Die Bauämter der Kommunen führen manchmal eine Liste mit zugelassenen Unternehmen.

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Woran erkenne ich, ob eine Firma sachkundig ist?

Fachbetriebe für die Dichtheitsprüfung / Sanierung besitzen meist ein Zertifikat der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. oder das entsprechende RAL Gütezeichen "I". "G" oder "D" für die Inspektion/Dichtheitsprüfung bzw. "S" für die verschiedenen Sanierungsverfahren der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961.

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Was kann ich selbst tun, um Kosten zu verringern?

Der Grundstückseigentümer hat einige Möglichkeiten, die Kosten für Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung zu reduzieren:

  • Stellen Sie frühzeitig die notwendigen Planunterlagen zusammen oder beschaffen Sie diese beim Bauordnungsamt (z.B. Katasterpläne des Grundstücks)
  • Suchen sie selbst nach den Schächten auf dem Grundstück und nach Revisionsöffnungen und Bodeneinläufen im Gebäude
  • Schaffen Sie Zugang zu Revisionsklappen und -schächten
  • Koordinieren Sie Inspektions- und Sanierungsvorhaben mit gleichfalls betroffenen Nachbarn, denn gemeinsam "einkaufen" bringt bessere Preise!

 

Ganz besonders wichtig ist es, die Sanierung der Grundstücksentwässerung mit eigenen anderen Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben im und am Gebäude abzustimmen! Wer vor hat, Hofeinfahrten zu erneuern, Fußböden zu verfliesen oder gar Fußbodenheizungen auf nicht unterkellerten räumen zu installieren, sollte sich rechtzeitig die Frage stellen, ob unter diesen Flächen eine nicht überprüfte und möglicherweise noch zu sanierende Grundleitung liegt. Sonst droht später eine böse Überraschung.

Nicht zu vergessen ist, dass bis Ende 2013 aus allen Altbauten die eventuell noch vorhandenen Trinkwasserleitungen aus Blei entfernt werden müssen. Wo dies der Fall ist, bietet sich häufig eine Zusammenlegung der Baumaßnahmen mit einer Sanierung der Grundstücksentwässerung an. Ganz allgemein ist qualifizierte Beratung ein entscheidender Ansatz, um Kosten zu sparen: Gute und sachkundige Beratung hilft immer, kostspielige Fehler zu vermeiden.

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Kann man Kosten durch Eigenleistungen senken?

Der Grundstückseigentümer kann Kosten reduzieren, indem er die auf dem Grundstück und im Hause erforderlichen Arbeiten bestmöglich vorbereitet, um zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen. Von handwerklichen Eigenleistungen ist in diesem Zusammenhang dringend abzuraten. Ein nicht unerheblicher Teil der heute in Grundstücksentwässerungen auftretenden Schäden ist ursächlich auf handwerkliche Eigenleistungen von Bauherren bei der Verlegung von Leitungen in der Vergangenheit zurückzuführen!

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Warum führt die Gemeinde eine Sammelbeauftragung nicht an und erledigt das für ihre Bürger?

Die Gemeinde oder das Amt unterliegen strengen öffentlichen Vergaberichtlinien und div. gesetzlichen Einschränkungen, die eine Beauftragung für den Bürger sehr schwierig macht.

Es müsste sogar mit jedem einzelnen Grundstückseigentümer ein richtiger Vertrag geschlossen werden, um solche Aktionen entsprechend organisieren zu können.

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Warum führt die Gemeinde eine Sammelbeauftragung nicht an und erledigt das für ihre Bürger?

Für bestehende Anlagen sieht die DIN die optische Prüfung vor. Hierbei kann der Schaden, wenn einer vorhanden ist, gleich identifiziert und eingemessen werden.

Da die Preise von Firma zu Firma sehr unterschiedlich sind, kann nicht genau gesagt werden, welches Verfahren günstiger ist. Das kommt ganz darauf an, wie lang die Leitungen sind.

Eine Dichtheitsprüfung ist zuverlässiger als eine optische Inspektion, denn hier wird jegliche (kleine) Undichtigkeit gefunden, die bei einer optischen Inspektion evtl. nicht gesehen wird. Die Anlage muss für die Absperrblasen geeignete Möglichkeiten aufweisen.

Wird bei einer Dichtheitsprüfung Luft/Wasser eine Undichtigkeit festgestellt, ist meist eine nachfolgende Kamerauntersuchung zu Lagefeststellung des Schadens notwendig.

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Warum sind die Wasserschutzgebiete so festgelegt, wie sie festgelegt sind (der Landwirt nebenan mit der vielen Gülle liegt nicht im Wasserschutzgebiet!)?

Ein Wasserschutzgebiet wird durch Landesverordnung durch das Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume festgelegt. In der Landesverordnung ist genauestens beschrieben, wie die Grenzen verlaufen und welche Bereiche "betroffen" sind. Für alle Bestimmungen in diesen Landesverordnungen gibt es Gründe, die Ihnen das Landesministerium oder auch die Kreiswasserbehörde in Pinneberg nennen kann.

Die Wasserschutzgebiete existierten schon vor Veröffentlichung der DIN 1986-30. Die DIN geht lediglich auf die bestehenden Wasserschutzgebiete ein und regelt die verschärften Überprüfungsvorschriften, da das Grundwasser in diesen Bereich besonders schutzbedürftig ist. Sonstige Fragen zu Wasserschutzgebieten stellen Sie bitte an das MLUR oder die UWB.

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Ich habe mein Haus erst vor 2 Jahren (oder mehr) gebaut. Muss ich jetzt schon wieder eine Dichtheitsprüfung durchführen?

Das kommt ganz darauf an. Sofern Sie vor Inbetriebnahme Ihrer neuen Entwässerungsanlage eine Dichtheitsprüfung gem. DIN EN 1610 durchgeführt haben und das entsprechende Prüfungsprotokoll der Behörde vorliegt oder vorgelegt werden kann, ist eine Wiederholung der Prüfung (bzw. optische Inspektion) erst wieder notwendig, wenn die Frist abgelaufen ist (Frist beginnt ab dem Prüfungsjahr zu laufen). Wenn Sie also in 2004 gebaut haben und eine Dichtheitsprüfung durchgeführt haben, sind Sie erst wieder im Jahre 2009 oder, wenn an den Entwässerungsanlagen nichts geändert wurde 2014, dran.

Wurde keine Prüfung nach dem Neubau durchgeführt, ist umgehend, spätestens zum Jahr 2015 eine Prüfung durchzuführen. In diesen Fällen ist auch eine optische Inspektion zugelassen und ausreichend. Zum Vergleich: Sofern es sich um eine Neuanlage handelt, die noch nicht in Betrieb genommen wurde, ist eine Druckprüfung Vorschrift! Dafür kommen allerdings auch mehr Firmen in Betracht.

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Friedrich Müller


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